Die Finanzierung der sogenannten "Mütterrente" für vor 1992 geborene Kinder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ist deshalb zwingend aus Steuermitteln zu bezahlen. Bliebe es bei der unsachgemäßen Finanzierung aus Beiträgen, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, würden Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft kaum mehr möglich sein.