Die wichtigsten Neuregelungen des sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetzes

... und warum DIE LINKE im Bundestag sie ablehnt!

07.06.2017

  1. Einführung einer neuen Betriebsrente:
  2. Per Tarifvertrag kann zukünftig die sogenannte "reine Beitragszusage" oder "Zielrente" angeboten werden. Für diese Betriebsrente dürfen die Arbeitgeber*innen keine Garantien über die Höhe der zukünftigen Leistungen abgeben. Mit dem Verzicht auf Garantien (Einstandspflicht) und auf entsprechende Rückstellungen, soll erreicht werden, dass zukünftig die Beiträge der Beschäftigten riskanter und – so die Hoffnung – ertragreicher auf den Kapital- und Aktienmärkten angelegt werden können.

    DIE LINKE lehnt es ab, dass die Arbeitgeber aus der Haftung und Finanzierung von Betriebsrenten einseitig entlassen werden und zukünftig alleine die Beschäftigten das Kapitalmarktrisiko tragen müssen!

  3. Automatische Entgeltumwandlung per Tarifvertrag:
  4. Per Tarifvertrag können zukünftig alle erfassten Beschäftigten zur Entgeltumwandlung gedrängt werden, sofern sie nicht aktiv aus dem Vertrag ausstiegen (Opting Out). Außerdem sollen Beschäftigte einen höheren Anteil ihres Bruttoeinkommens steuerbefreit der betrieblichen Altersvorsorge zuführen können. Statt vier Prozent beträgt das Limit demnächst acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West).

    DIE LINKE lehnt es ab, dass die für die Beschäftigten schädlichste Form der Betriebsrenten, die Entgeltumwandlung, ausgeweitet werden soll, denn durch den Gehaltsverzicht kürzen sich Beschäftigte ihre eigene gesetzliche Rente. Die Rentenlücke im Alter, die man privat mit Riester- oder Betriebsrenten auffüllen soll, wird noch größer.

  5. Verpflichtender Arbeitgeber*innen-Zuschuss
  6. Ab 2019 (bzw. 2022 bei bestehenden Verträgen) besteht ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss an den Beschäftigten bei Entgeltumwandlung in Höhe von 15 Prozent bei der reinen Beitragszusage. Diese Regelung gilt auch bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Dort ist sie aber tarifdispositiv, d. h. es kann per Tarifvertrag nach unten abgewichen werden.

    DIE LINKE lehnt dies ab, da die Arbeitgeber real über 20 Prozent an Sozialabgaben sparen und die Verbraucherzentralen sagen, dass sich Entgeltumwandlung erst ab 40 bzw. 50 Prozent Arbeitgeberzuschuss lohnen kann1. Außerdem kann von diesem Zuschuss per Tarifvertrag nach unten abgewichen werden. Die Bundesregierung feiert sich und wenn dann die Gewerkschaften davon abweichen müssen, bekommen sie den schwarzen Peter.

  7. Einführung eines spezifischen bAV-Steuer-Fördermodells für Geringverdiener:
  8. Bei einem Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich wird ein Arbeitgeberbeitrag von bis zu 480 Euro pro Jahr mit 144 Euro beim Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig.

    DIE LINKE sagt: Das ist zumindest ein Beitrag, den der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter oder seiner Mitarbeiterin extra für seine spätere Betriebsrente zahlt. Aber 40 Euro im Monat sind im Vergleich zu den Kürzungen bei der gesetzlichen Rente ein Witz.

  9. Freibetrag:
  10. Nichtanrechnung von Betriebs-, Riester- und sonstigen freiwilligen Zusatzrenten auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; künftig sollen bis zu 204,50 Euro (50% Regelbedarfsstufe 1) anrechnungsfrei bleiben.

    DIE LINKE sagt: Es bleibt völlig unverständlich, warum nur Riester- und Betriebsrenten teilweise anrechnungsfrei gestellt werden und nicht auch gesetzliche Renten.

  11. Anhebung der Riesterzulage von 154 Euro auf 175 Euro (jährlich)
  12. DIE LINKE will alle staatlichen Riestersubventionen von aktuell über drei Milliarden Euro jährlich einstellen und um diese Summen die Bundeszuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung erhöhen. Außerdem wollen wir es allen Riester-Sparer*innen ermöglichen, die in Riester-Verträgen erworbenen individuellen Ansprüche freiwillig und zu geringen Kosten auf das Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu übertragen. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung auf ihr persönliches Rentenkonto einzuzahlen. Dies wäre eine sinnvolle Alternative zu Riester und zur heutigen betrieblichen Altersvorsorge.

Siehe dazu auch die von Matthias W. Birkwald im Bundestag gehaltene Rede: Das ist keine Betriebsrente, das ist eine Pokerrente[1].

Links:

  1. https://www.matthias-w-birkwald.de/de/article/1576.das-istkeine-betriebsrente-das-ist-eine-pokerrente.html